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   BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23   

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https://dejure.org/2024,2838
BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23 (https://dejure.org/2024,2838)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2024 - 6 StR 352/23 (https://dejure.org/2024,2838)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2024 - 6 StR 352/23 (https://dejure.org/2024,2838)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 422/14

    Fälschung beweiserheblicher Daten (Tateinheit: Übernahme der zur

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23
    Nach den Urteilsfeststellungen ist nicht ausgeschlossen, dass der Angeklagte mehrere seiner Betrügereien mithilfe derselben von ihm manipulierten Accounts verübt hat und diese Taten daher in Tateinheit zueinander stehen; denn wenn der Täter - wie hier - beweiserhebliche Daten eines bestehenden, ihm nicht zugeordneten Kundenkontos einer Internetverkaufsbörse verändert und von diesem Kundenkonto danach plangemäß Gebrauch macht, werden sämtliche nachfolgende hierüber abgewickelten Betrugstaten aufgrund Teilidentität in den Ausführungshandlungen zur Tateinheit verbunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14, Rn. 6; vom 9. Januar 2023 - 1 StR 381/22, Rn. 4).
  • BGH, 09.01.2023 - 1 StR 381/22

    Fälschung beweiserheblicher Daten (Anlegen eines online-Kundenkontos unter

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23
    Nach den Urteilsfeststellungen ist nicht ausgeschlossen, dass der Angeklagte mehrere seiner Betrügereien mithilfe derselben von ihm manipulierten Accounts verübt hat und diese Taten daher in Tateinheit zueinander stehen; denn wenn der Täter - wie hier - beweiserhebliche Daten eines bestehenden, ihm nicht zugeordneten Kundenkontos einer Internetverkaufsbörse verändert und von diesem Kundenkonto danach plangemäß Gebrauch macht, werden sämtliche nachfolgende hierüber abgewickelten Betrugstaten aufgrund Teilidentität in den Ausführungshandlungen zur Tateinheit verbunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14, Rn. 6; vom 9. Januar 2023 - 1 StR 381/22, Rn. 4).
  • BGH, 04.10.2022 - 2 StR 319/21

    Verschlechterungsverbot (Konkurrenzkorrektur: höhere Einzelstrafen, Summe der

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23
    Dagegen steht es der Verhängung einer höheren Strafe für die nunmehr als tateinheitlich zu bewertenden Betrugshandlungen als solches nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2022 - 2 StR 319/21, Rn. 15).
  • BGH, 11.08.2020 - 6 StR 197/20

    Urteilsbegründung (erforderliche Feststellungen zu den Einzelakten beim

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23
    Eine abweichende Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse lässt den Unrechts- und Schuldgehalt des Vorgehens des Angeklagten unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2020 - 6 StR 197/20, Rn. 6 mwN).
  • BGH, 24.08.2021 - 6 StR 342/21

    Einheitliche Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23
    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, hat zwar im Rahmen einer Entscheidung nach § 55 StGB eine einheitliche Einziehungsanordnung zu ergehen, wenn die frühere Entscheidung eine Einziehung von Taterträgen enthält und auch bei dem angefochtenen Urteil die Voraussetzungen für eine Einziehung von Taterträgen vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2021 - 6 StR 342/21 mwN).
  • BGH, 07.03.2023 - 3 StR 497/22

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; nachträgliche

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23
    Dies gilt jedoch nicht, wenn die frühere Einziehungsanordnung bereits vollstreckt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2023 - 3 StR 497/22, Rn. 2; vom 9. März 2022 - 1 StR 498/21).
  • BGH, 09.03.2022 - 1 StR 498/21

    Aufhebung das Urteils im Einziehungsausspruch bzgl. der Aufrechterhaltung der

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23
    Dies gilt jedoch nicht, wenn die frühere Einziehungsanordnung bereits vollstreckt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2023 - 3 StR 497/22, Rn. 2; vom 9. März 2022 - 1 StR 498/21).
  • BGH, 06.02.2024 - 6 StR 6/24

    Schuldspruch wegen schweren Bandendiebstahls; Aufnahme der rechtlichen

    Die Grundlagen der Wertersatzeinziehung sind nachvollziehbar darzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2024 - 6 StR 494/23; vom 6. Februar 2024 - 6 StR 352/23).
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